Als Experten in der medizinischen Physik und im Strahlenschutz unterstützen wir Ärzte, medizinisch-technische Assistenten für Radiologie und Geschäftsführungen dabei, die Strahlenschutzgesetzgebung ordnungsgemäß und effektiv umzusetzen.
Wann muss ein Medizinphysikexperte zu Rate gezogen werden?
Gemäß §131 der Strahlenschutzverordnung muss ein Medizinphysikexperte in der Röntgendiagnostik hinzugezogen werden, wenn ionisierende Strahlung bei Computertomographie, Geräten zur dreidimensionalen Bildgebung mit niedrigem Röntgenkontrast (außer Tomosynthese) sowie bei Interventionen mit signifikanter Strahlenexposition verwendet wird.
Fachbereich & Expertise
Zur Umsetzung des Strahlenschutzes für Personal und Patienten stehen wir zur Verfügung, helfen bei der Kommunikation mit Behörden rund um den Strahlenschutz und unterstützen bei medizintechnischen Projekten. Wir geben genau die Unterstützung, die Sie benötigen!
Egal, ob wir nur in einem kurzen Projekt zusammenarbeiten oder sie lebenslang als Medizinphysikexperten (MPE) betreuen, wir freuen uns darauf Ihnen bei Ihrer Strahlenschutzthematik zur Seite zu stehen!
Unterstützung bei der Auswahl von Ausrüstung, Geräten, Vorrichtungen
Unterstützung bei Geräteumzügen
Unterstützung bei der Umsetzung von Medizinprodukteverordnung (MDR) und der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreiV)
Unterstützung bei KRITIS-Bedarfsanalysen
Verfassen von Ablaufprozessen basierend auf MDR und MPBetreibV für die kundenspezifische hauseigene Unternehmensstruktur
Erstellung von Risikoanalysen bei der Anwendung von Medizintechnik
Risikoanalysen bei der Anwendung vernetzter Medizintechnik